Keine Erhebung von Trichinengebühren

Landratsamt erhebt rückwirkend zum 01.07.2018 keine Trichinengebühr

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Das Landratsam Lörrach hat auf Anfrage von unserem KJM Dietrich Brombacher bestätigt, das auf die Erhebung von Trichinengebühren rückwirkend ab dem 01.07.2018 verzichtet wird

Diese Maßnahme soll die Jägerschaft bei ihrem Engagement gegen die Afrikanische Schweinpest (ASP) unterstützen.

KJM D. Brombacher