Brauchbarkeitsprüfung Modul 1.1 und 1.2

Am 24. Oktober 2020 führt der der Verein Badische Jäger Lörrach eV die nächste Brauchbarkeitsprüfung durch

Erstellt am

BRAUCHBARKEITSPRÜFUNG 2020

Am 24. Oktober 2020 (max. 12 Jagdhunde ) führt der Kreisverein  Badische Jäger Lörrach eV  eine Brauchbarkeitsprüfung nach der gültigen BrPO vom 01.04.2017 durch. Geprüft werden Modul 1.1 Nachsuche im Schalenwildrevier und Modul 1.2 erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald.

Zugelassen sind max.12 Jagdhunde, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind. Teilnehmer des Brauchbarkeitskurses und Mitglieder des Kreisvereins BJL eV  haben Vorrang.

Nenngeld: € 100,00 für die Prüfung 1.1 und zusätzlich € 20,00 für die Zusatzprüfung 1.2 und ist in bar mit der Nennung fällig.

Nenngeld ist Reuegeld.

Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes. Nennungen nach Nennschluss werden nicht angenommen.

Modul 1.1 Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten mit einer Mindestlänge von 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag gespritzt.

Modul 1.2 Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald gem. § 3.3.1 bis § 3.3.2 der BrPO . Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.

Jedes Modul ist separat anzumelden.

Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Ahnentafel

2. Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung

3. Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen

4. gültiger Jagdschein

Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber.

Anmeldung und Info bei Hundeobmann
Hans Büchelin
Auf dem Sausenhardt 3
79400 Kandern-Holzen
Mobil: 0171 7447106

Sollten mehr Meldungen eingehen, gilt die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung.

Anmeldeschluss: 30.September 2020